Dem Leben auch im Alter einen Sinn geben!

Ich biete liebevolle Betreuung für ältere und pflegebedürftige Menschen an.

Lieber zu Hause betreut als in einer Pflegeeinrichtung!

Herzlich Willkommen beim Betreuungsservice Backhaus

Meine Leitlinien für die Durchführung von sozialen Betreuungsangeboten 

Bei der Durchführung von Betreuung in der Freizeit müssen jedenfalls zwei Grundsätze beachtet werden:

  • Die Betreuungsangebote beruhen auf Freiwilligkeit
  • Jede Beteiligung wird mit einer wertschätzenden Haltung seitens der Betreuungskraft begrüßt

Wichtig und wesentlich für die Teilnahme an zusätzlichen Betreuungsangeboten ist, dass diese auf Freiwilligkeit beruht. Jeder einzelne Pflegekunde kann jeden Tag von neuem entscheiden, ob der das Angebot annehmen möchte und an den Aktivitäten teilnimmt.

Ebenso ist steht frei zur Entscheidung, in welchem Ausmaß die Betreuung in Anspruch genommen werden kann. Auch wenn ein Beitrag noch so gering ist, sollte jeder pflegebedürftigen Menschen in seiner Anwesenheit durch die Betreuungskraft positiv bestärkt werden und Wertschätzung erfahren.

Meine Zielgruppe - Erwachsene

  • alle pflegenden Angehörigen und die vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen
  • alle pflegebedürftigen erwachsene Menschen mit allgemeinen Betreuungsbedarf, die Leistungen nach § 43b SGB XI erhalten. 
  • alle pflegebedürftigen erwachsene Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die Leistungen nach § 43b SGB XI erhalten. 

Der Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung gemäß § 43b SGB XI besteht nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 SGB XI und § 85 Absatz 8 SGB XI.

Meine Ziele des Betreuungskonzeptes

  • Orientierungstraining auf den vier Ebenen (persönlich, situativ, örtlich, zeitlich),
  • Erhalt und Steigerung des Wohlbefindens der Betreuungsbedürftigen
  • Erhalt, Förderung und Ausbau von Ressourcen (Fähigkeiten)
  • Kompensation bestehender Probleme oder Defizite
  • Verbesserung der Betreuungs- und Lebensqualität
  • höhere Wertschätzung der Pflegebedürftigen durch intensivierte Betreuung und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen sowie den Kommunikationsaustausch mit anderen Personen
  • Vorbeugung/Vermeidung von drohender sozialer Isolation [Deprivation], die Bedürfnislage zu spezifizieren, um Selbststimulationen zu vermeiden bzw. zu reduzieren und bereits eingetretenen Rückzugstendenzen Einzelner positiv entgegenzuwirken

Meine Zielsetzung des zusätzlichen Betreuungsangebots

  • Der pflegebedürftige Mensch erhält zusätzliche individuelle Angebote, um die Betreuung und Begleitung in häuslicher Umgebung zu intensivieren und seine Lebensqualität zu verbessern. 
  • Ebenso wird durch die zusätzliche Betreuung und Aktivierung die Kommunikation mit anderen Menschen gefördert, Alltagsaktivitäten unterstützt und mehr Teilhabe am Leben der Gemein-schaft ermöglicht.
  • Zusätzliche Angebote finden nach Abstimmung mit dem pflegebedürftigen Menschen statt.
  • Bei der Auswahl der Betreuungsangebote muss des Weiteren auf die ganzheitliche Förderung geachtet werden. Durch ein vielfältiges Angebot an anregenden Aktivitäten soll sowohl körperliche als auch geistige Aktivierung stattfinden.
  • Persönliche Fähigkeiten oder Interessen können etwa mithilfe der Biographiearbeit wiederentdeckt und gefördert werden. Die Erinnerung an frühere Freizeitbeschäftigungen oder den Beruf erinnert an positive Lebenserfahrungen. Das Zurückdenken an Vergangenes, der Austausch im Gespräch und gezielte Gedächtnisübungen stärken die kognitiven Fähigkeiten.
  • Zusätzlichen Betreuungsangebote erfüllen wichtige Bedürfnisse. Sie tragen zum Wohlbefinden und der Lebensqualität bei. Psychische, aber auch physische Symptomatiken können dadurch gelindert werden, die persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten bleiben erhalten.
  • Die Betreuungskraft soll für Gespräche und Sorgen der Bewohner zur Verfügung stehen. Sie soll auf Ängste eingehen, sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln.
  • Die Betreuung kann, muss aber nicht zwangsläufig an lebensgeschichtlich geprägte Aufgaben und Aktivitäten anknüpfen. Es ist daher wichtig, den richtigen Grad der Unterstützung zu finden, nicht zu wenig und nicht zu viel, ansonsten kann es dazu kommen, dass der Mensch über oder unterfordert ist.
  • Die Tätigkeit der Betreuungskraft wirkt auch der Einsamkeit und Hilflosigkeit im Alter entgegen.
  • Damit keine Versorgungseinbrüche entstehen, sollen die Tätigkeiten der zusätzlichen Betreuungskraft eng mit der Arbeit der Pflegekräfte koordiniert werden.
  • Gewährleistung des gesetzlichen Anspruchs Pflegebedürftiger auf zusätzliche psychosoziale Betreuung und Aktivierung im ambulanten Bereich Es gilt: Ambulant vor stationär!
  • Die Betroffenen sollen so lange wie möglich in ihrer Häuslichkeit leben und bleiben können, insofern keine Selbst- und Fremdgefährdung vorliegt.
  • Angebote sind für externe Prüfinstanzen nachvollziehbar beschrieben und in der Leistungsdokumentation erfasst.

Personelle Voraussetzungen

Für diese Tätigkeit braucht die Betreuungskraft neben einem Überblick über die allgemeine gesundheitliche Lage der betreuten Menschen und Kenntnis ihrer Möglichkeiten und Grenzen das Wissen um die jeweiligen Persönlichkeiten und Lebensläufe. Sie muss um Vorlieben und Interessen des betreuten Menschen wissen, ebenso muss sie Abneigungen, Phobien und gegebenenfalls Traumata kennen. An diesen Rahmenbedingungen muss die Betreuungskraft ihre Tätigkeit ausrichten.


Während die Pflegekraft im Rahmen der medizinischen Grundversorgung für Erhaltung und gegebenenfalls Besserung des somatischen, physischen Befindens des betreuten Menschen zuständig ist, leistet die Betreuungskraft ein über das Physische hinausgehende Fürsorge.


Das ganzheitliche Sich-Einstellen auf betreute Menschen erfordert charakterliche Eignung und Empathie. Auf diesen persönlichen Voraussetzungen aufbauend werden in der Qualifizierung zur Betreuungskraft die Kompetenzen gestärkt. Empathie wird trainiert, die Arbeit mit den Biografien betreuter Menschen wird erlernt. Kommunikation ist die Hauptarbeit der Betreuungskraft, deshalb war  Kommunikationstraining wesentlicher Teil der Ausbildung.


Die Hilfestellung bei Verrichtungen des Alltags für Dritte erfordert Planungs- und Organisationsvermögen, dass das für den Eigenbedarf notwendige Maß deutlich übersteigt. Daneben muss die Betreuungskraft natürlich auch über Grundkenntnisse zur Ernährung und zur Hygiene verfügen sowie die rechtlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit und der Situation betreuter Menschen kennen. 

Meine Angebote für Pflegebedürftige 

Wir bieten maßgeschneiderte Betreuungslösungen an, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Die Angebote orientieren sich an den individuellen Fähigkeiten, Vorlieben und der Biographie der sowie an dem jeweiligen Befinden bzw. der Tagesform der Pflegebedürftigen. Hier sind einige unserer besonderen Dienstleistungen und Angebote, die Ihnen den Alltag erleichtern.

  • Malen und Basteln
  • Kochen und Backen
  • Biographie- und Erinnerungsarbeit
  • Anfertigung von Erinnerungsalben
  • Musik hören
  • Brett und Kartenspiele, leichte und altbekannte Spiele spielen
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Bewegungsübungen und Tanzen
  • Besuche von kulturellen Veranstaltungen
  • Biographie- und Erinnerungsarbeit
  • Sinneswahrnehmung stärken (z. B. Riechproben, Tastsäckchen, Geräusche hören)
  • Massagen (z. B. mit dem Igelball oder Handmassagen) bzw. Berührung der Hände
  • Anschauen von Bildern, Fotos, Postkarten
  • Jahreszeitliche Themen behandeln
  • Begleitung bei Besorgungen zum Arzt, Friseur, Behörden und sonstigen Aktivitäten
  • Lesen und Vorlesen
  • Fotoalben anschauen
  • Gespräche anbieten und empathisch zuhören
  • Briefe schreiben
  • Gestaltung des persönlichen Umfeldes
  • Gedächtnistraining
  • Haustiere füttern und pflegen
  • leichte Gartenarbeit
  • Handwerkliche Arbeiten
  • Gestaltung von Jubiläen und Geburtstagen
  • Vorbereitung von Feiertagen wie Ostern und Weihnachten
  • Einkaufsfahrten
  • Gottesdienst, Konzerte, Lesungen und Ausstellungen
  • Friedhofsbesuche

Meine Verhinderungspflege 

Die Verhinderungspflege ermöglicht es, dass Pflegebedürftige zu Hause bleiben, während pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen. Ein Betreuungskraft übernimmt die Betreuungsdienstleistungen während dieser Zeit. Die Ersatzpflegeperson übernimmt alle Aufgaben, die dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten der großen Grundpflege, wie die Unterstützung bei der Körperpflege und der Ernährung. Kein Bestandteil der Verhinderungspflege ist die medizinische Behandlungspflege. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten wie Wundversorgung oder Blutdruckmessung. Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet und muss von Fachkräften durchgeführt werden.

Ab Pflegegrad 2 können Betroffene die in einer ambulanten Wohnform leben, in jedem Jahr ein festes Budget. Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Beitrag in der Verhinderungspflege 2025 für die Pflegegrade 2 bis 5 von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf die Leistung. Betroffene können die Verhinderungspflege mit höchstens 28 Tagen in Anspruch nehmen, wenn Angehörige wegen Krankheit oder bei Urlaub mit der Pflege aussetzen. Nehmen sie im selben Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch, können sie (42 Tage) pro Kalenderjahr eine Ersatzpflege bei der Pflegekasse beantragen. Diese ist tage- oder stundenweise möglich. Diese Regelung orientiert sich an der Frage, ob die eigentliche Pflegeperson mehr als acht Stunden pro Tag verhindert ist. Wenn die Vertretung der Pflege länger als acht Stunden am Tag dauert, bezeichnet man dies als tageweise Verhinderungspflege. Die wochenweise Verhinderungspflege beginnt ab sieben Tagen. Eine stundenweise Inanspruchnahme wird nicht auf die maximale Nutzungsdauer von 6 Wochen angerechnet. Die Kosten für die Vertretungspflege werden jedoch vom Gesamt-Budget für die Verhinderungspflege abgezogen.

Sie können die Verhinderungspflege auch rückwirkend noch voll ausschöpfen, weil es keine Pflicht zu einem Vorausantrag gibt. Allerdings ist der Anspruch auf rückwirkende Geltendmachung der Verhinderungspflege zeitlich begrenzt und kann somit auch verfristen.

Welche Voraussetzungen für Verhinderungspflege?

Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um eine Verhinderungspflege beantragen zu können. Zunächst müssen Sie den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche betragen. Mindestens ein Pflegegrad 2 ist ebenso Voraussetzung. Der Umstand, dass die Pflege bis Ende 2024 bereits für mindestens 6 Monate vorher erfolgen muss, entfällt ab 2025.

Wie hoch ist die Verhinderungspflege?

Ab 2025 sind 1.685 Euro jährlich für die Verhinderungspflege vorgesehen. Durch die neue Pflegereform erfolgt allerdings eine Bündelung mit der Kurzzeitpflege. In dem Fall sind bis zu 3.539 Euro Entlastungsbudget geplant (Neuer Stand 2025).

Antrag auf Verhinderungspflege

Bestimmt fragen Sie sich, wie Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen können. Nun, das ist einfacher als gedacht.

Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt bei der entsprechenden Pflegekasse. Es muss ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson gestellt werden. Zusätzlich empfiehlt sich, ein entsprechendes Abrechnungsformular beizulegen, welches alle in Zusammenhang mit der Pflegevertretung aufgekommenen Kosten in Form von Quittungen und Rechnungen, darlegt. Sie haben bis zum 31.12. eines Jahres Zeit und Gelegenheit, die Verhinderungspflege zu nutzen und sich Kosten erstatten zu lassen.

Kombinieren Sie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege kann im Gegensatz zur Verhinderungspflege auch ohne eine Vorauspflege in Anspruch genommen werden. Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf eine Kurzzeitpflege. Diese erfolgt dann meist stationär und nicht im häuslichen Umfeld. Wenn die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wurde und die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind, kann ein Teil des Ersatzpflegegeldes benutzt werden. Für die Kurzzeitpflege gilt eine Kostenübernahme von 1.854 Euro (Neuer Stand 2025). Aus der noch nicht verwendeten Kurzeitpflege können bis zu 1.854 Euro (§39 SGB XI) auf die 1.685 Euro der Verhinderungspflege (Neuer Stand 2025) aufgerechnet werden, sodass dann insgesamt bis zu 3.539 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

Was ist Unterstützungspflege nach Paragraph 37?

Nach der Unterstützungspflege-Definition handelt es sich bei der Unterstützungspflege um eine Leistung der Krankenkasse. Sie wird Personen zugestanden, die eine vorübergehende Pflege und Haushaltshilfe benötigen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird oder sich auf der Suche nach einem Pflegeheimplatz befindet.

Was gehört zur Unterstützungspflege?

Die Unterstützungspflege nach § 37 SGB V umfasst Leistungen im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Unter der Grundpflege versteht der Gesetzgeber wiederkehrende Tätigkeiten in der Pflege, die den Bereichen Ernährung, Mobilität oder Körperpflege angehören. Beispiele für die Grundpflege sind Hilfe bei der Mundhygiene oder Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet unter anderem die Reinigung der Wohnräume und der Kleidung, die Zubereitung von Speisen oder die Erledigung von Einkäufen. Mit Übernahme der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung erhalten Betroffene und Angehörige eine große Entlastung.

Was ist im SGB V 37 Abs 1 und 2 festgelegt?

Der Paragraph 37 SGB rückt die häusliche Krankenpflege in den Vordergrund. Insbesondere der Abs. 1 und Abs. 2 machen deutlich, wer die Unterstützungspflege in der häuslichen Krankenpflege beantragen kann und wo sie stattfindet.

So heißt es im Paragraph 37 SGB V Abs. 1:

„Versicherte erhalten an geeigneten Orten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.“

Lassen Sie sich beim Antrag auf Verhinderungspflege unterstützen

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege ausfüllen sollen, können Sie ganz unkompliziert bei der Pflegekasse anrufen. Dort stehen Ihnen freundliche Mitarbeiter zur Verfügung, um die Formulare bestmöglich und schnell ausfüllen zu können. 

Wie viel kostet Unterstützungspflege?

Wie hoch die Kosten für die Unterstützungspflege ausfallen, ist sehr unterschiedlich. Sie hängen vor allem davon ab, wie viel Pflege der Betroffene im Alltag benötigt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer. Für eine erfolgreiche Kostenübernahme muss der Pflegedienst allerdings einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenversicherung aufrechterhalten.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Der Gesetzgeber besteht darauf, dass sich Versicherungsnehmer an den Kosten für die Unterstützungspflege beteiligen. Die Höhe des Eigenanteils ist aber überschaubar – er beträgt 10 %, also mindestens 5 Euro aber höchstens 10 Euro pro Unterstützungstag.

Ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?

Die Verhinderungspflege müssen Sie bei der Steuer angeben. Viele Menschen fragen sich: „Zählt Verhinderungspflege als Einkommen?“ Ja, die Verhinderungspflege fällt unter die Einkünfte. Allerdings unter die steuerfreien Einkünfte. Damit ist die Verhinderungspflege steuerfrei.

Quelle: https://sanubi.de/pflege/verhinderungspflege

 

Kontakt

Telefon: +49 155  611 32 757

E-Mail: kontakt@bsbackhaus.com

Adresse: Dresden, 01307, Sachsen, Deutschland

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