Menschen mit einem Pflegegrad können zwei unterschiedliche Pflegeleistungen für die Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nutzen. Sie können die beiden Möglichkeiten auch kombinieren.
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle von Pflegegrad 1 bis 5
Umwandlungsanspruch: Ab Pflegegrad 2 können Sie ungenutzte Pflegesachleistungen teilweise umwandeln und für Alltagsunterstützung einsetzen
Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrads
Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt von Ihrem anerkannten Pflegegrad ab. Diese Beträge sind Höchstbeträge. Die Pflegekasse zahlt nur für die im betreffenden Monat tatsächlich entstandenen Kosten von Pflegesachleistungen.
Pflegegrad Pflegesachleistungen 40 Prozent des ungenutzten Anspruchs
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 796 Euro 318,40 EUR
Pflegegrad 3 1.497 Euro 598,80 Euro
Pflegegrad 4 1.859 Euro 743,60 Euro
Pflegegrad 5 2.299 Euro 919,60 Euro
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.