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Die Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ermöglicht es, dass Pflegebedürftige zu Hause bleiben, während pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen. Ein Betreuungskraft übernimmt die Betreuungsdienstleistungen während dieser Zeit. Die Ersatzpflegeperson übernimmt alle Aufgaben, die dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten der großen Grundpflege, wie die Unterstützung bei der Körperpflege und der Ernährung. Kein Bestandteil der Verhinderungspflege ist die medizinische Behandlungspflege. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten wie Wundversorgung oder Blutdruckmessung. Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet und muss von Fachkräften durchgeführt werden.

Ab Pflegegrad 2 können Betroffene die in einer ambulanten Wohnform leben, in jedem Jahr ein festes Budget. Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Beitrag in der Verhinderungspflege 2025 für die Pflegegrade 2 bis 5 von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf die Leistung. Betroffene können die Verhinderungspflege mit höchstens 28 Tagen in Anspruch nehmen, wenn Angehörige wegen Krankheit oder bei Urlaub mit der Pflege aussetzen. Nehmen sie im selben Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch, können sie ab 01.07.2025 (56 Tage) pro Kalenderjahr eine Ersatzpflege bei der Pflegekasse beantragen. Diese ist tage- oder stundenweise möglich. 

Diese Regelung orientiert sich an der Frage, ob die eigentliche Pflegeperson mehr als acht Stunden pro Tag verhindert ist. Wenn die Vertretung der Pflege länger als acht Stunden am Tag dauert, bezeichnet man dies als tageweise Verhinderungspflege. Die wochenweise Verhinderungspflege beginnt ab sieben Tagen. Eine stundenweise Inanspruchnahme wird nicht auf die maximale Nutzungsdauer von 6 Wochen angerechnet. Die Kosten für die Vertretungspflege werden jedoch vom Gesamt-Budget für die Verhinderungspflege abgezogen.

Sie können die Verhinderungspflege auch rückwirkend noch voll ausschöpfen, weil es keine Pflicht zu einem Vorausantrag gibt. Allerdings ist der Anspruch auf rückwirkende Geltendmachung der Verhinderungspflege zeitlich begrenzt und kann somit auch verfristen.

Welche Voraussetzungen für Verhinderungspflege?

Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um eine Verhinderungspflege beantragen zu können. Zunächst müssen Sie den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche betragen. Mindestens ein Pflegegrad 2 ist ebenso Voraussetzung. Der Umstand, dass die Pflege bis Ende 2024 bereits für mindestens 6 Monate vorher erfolgen muss, entfällt ab 2025.

Wie hoch ist die Verhinderungspflege?

Ab 2025 sind 1.685 Euro jährlich für die Verhinderungspflege vorgesehen. Durch die neue Pflegereform erfolgt allerdings eine Bündelung mit der Kurzzeitpflege. In dem Fall sind bis zu 3.539 Euro Entlastungsbudget geplant (Neuer Stand 2025).

Antrag auf Verhinderungspflege

Bestimmt fragen Sie sich, wie Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen können. Nun, das ist einfacher als gedacht.

Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt bei der entsprechenden Pflegekasse. Es muss ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson gestellt werden. Zusätzlich empfiehlt sich, ein entsprechendes Abrechnungsformular beizulegen, welches alle in Zusammenhang mit der Pflegevertretung aufgekommenen Kosten in Form von Quittungen und Rechnungen, darlegt. Sie haben bis zum 31.12. eines Jahres Zeit und Gelegenheit, die Verhinderungspflege zu nutzen und sich Kosten erstatten zu lassen.

Kombinieren Sie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege kann im Gegensatz zur Verhinderungspflege auch ohne eine Vorauspflege in Anspruch genommen werden. Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf eine Kurzzeitpflege. Diese erfolgt dann meist stationär und nicht im häuslichen Umfeld. Wenn die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wurde und die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind, kann ein Teil des Ersatzpflegegeldes benutzt werden. Für die Kurzzeitpflege gilt eine Kostenübernahme von 1.854 Euro (Neuer Stand 2025). Aus der noch nicht verwendeten Kurzeitpflege können bis zu 1.854 Euro (§39 SGB XI) auf die 1.685 Euro der Verhinderungspflege (Neuer Stand 2025) aufgerechnet werden, sodass dann insgesamt bis zu 3.539 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

Was ist Unterstützungspflege nach Paragraph 37?

Nach der Unterstützungspflege-Definition handelt es sich bei der Unterstützungspflege um eine Leistung der Krankenkasse. Sie wird Personen zugestanden, die eine vorübergehende Pflege und Haushaltshilfe benötigen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird oder sich auf der Suche nach einem Pflegeheimplatz befindet.

Was gehört zur Unterstützungspflege?

Die Unterstützungspflege nach § 37 SGB V umfasst Leistungen im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Unter der Grundpflege versteht der Gesetzgeber wiederkehrende Tätigkeiten in der Pflege, die den Bereichen Ernährung, Mobilität oder Körperpflege angehören. Beispiele für die Grundpflege sind Hilfe bei der Mundhygiene oder Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet unter anderem die Reinigung der Wohnräume und der Kleidung, die Zubereitung von Speisen oder die Erledigung von Einkäufen. Mit Übernahme der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung erhalten Betroffene und Angehörige eine große Entlastung.

Was ist im SGB V 37 Abs 1 und 2 festgelegt?

Der Paragraph 37 SGB rückt die häusliche Krankenpflege in den Vordergrund. Insbesondere der Abs. 1 und Abs. 2 machen deutlich, wer die Unterstützungspflege in der häuslichen Krankenpflege beantragen kann und wo sie stattfindet.

So heißt es im Paragraph 37 SGB V Abs. 1:

„Versicherte erhalten an geeigneten Orten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.“

Lassen Sie sich beim Antrag auf Verhinderungspflege unterstützen

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege ausfüllen sollen, können Sie ganz unkompliziert bei der Pflegekasse anrufen. Dort stehen Ihnen freundliche Mitarbeiter zur Verfügung, um die Formulare bestmöglich und schnell ausfüllen zu können. 

Wie viel kostet Unterstützungspflege?

Wie hoch die Kosten für die Unterstützungspflege ausfallen, ist sehr unterschiedlich. Sie hängen vor allem davon ab, wie viel Pflege der Betroffene im Alltag benötigt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer. Für eine erfolgreiche Kostenübernahme muss der Pflegedienst allerdings einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenversicherung aufrechterhalten.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Der Gesetzgeber besteht darauf, dass sich Versicherungsnehmer an den Kosten für die Unterstützungspflege beteiligen. Die Höhe des Eigenanteils ist aber überschaubar – er beträgt 10 %, also mindestens 5 Euro aber höchstens 10 Euro pro Unterstützungstag.

Ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?

Die Verhinderungspflege müssen Sie bei der Steuer angeben. Viele Menschen fragen sich: „Zählt Verhinderungspflege als Einkommen?“ Ja, die Verhinderungspflege fällt unter die Einkünfte. Allerdings unter die steuerfreien Einkünfte. Damit ist die Verhinderungspflege steuerfrei.

Quelle: https://sanubi.de/pflege/verhinderungspflege

Verhinderungspflege: Arten und Gründe

Sie können die Ersatzpflege stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch nehmen. So ist es möglich, sowohl für kurze Termine als auch für längere Abwesenheiten die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bei der Pflegekasse abzurechnen.

Insgesamt sind ab 01.07.2025 bis zu acht Wochen (56 Tage) Verhinderungspflege im Kalenderjahr möglich. Das Gesamtbudget für die Verhinderungspflege beträgt 1.685 Euro im Jahr.

Stundenweise Verhinderungspflege

Wenn die Ersatzpflegeperson weniger als acht Stunden am Tag die Vertretung übernimmt, spricht man von der stundenweisen Verhinderungspflege.

Diese wird nicht von den möglichen 56 Tagen Verhinderungspflege im Jahr abgezogen. Wenn Sie also beispielsweise einmal die Woche für einen Termin eine sechsstündige Vertretung organisieren und Verhinderungspflege beantragen, bleiben die 56 Tage unangetastet.

Mögliche Gründe für die stundenweise Verhinderungspflege:

  • Arztbesuche, Elternabende oder Behördengänge
  • Überstunden auf der Arbeit
  • Sportkurse
  • Kurse zur Fort- und Weiterbildung, wie Pflegekurse
  • Alle Freizeitaktivitäten, wie ein Kinobesuch oder ein Abendessen bei Freunden

Tageweise und wochenweise Verhinderungspflege

Wenn die Vertretung der Pflege länger als acht Stunden am Tag dauert, bezeichnet man dies als tageweise Verhinderungspflege. Die wochenweise Verhinderungspflege beginnt ab sieben Tagen.

Mögliche Gründe für tageweise oder wochenweise Verhinderungspflege:

  • Ruhetage
  • Erholungsurlaub
  • Krankheit
  • Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
  • Dienstreisen

Quelle: https://www.pflege.de

Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?

Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, um die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege zu erfüllen.

Die Ersatzpflegeperson übernimmt alle Aufgaben, die dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten der großen Grundpflege, wie die Unterstützung bei der Körperpflege und der Ernährung.

Aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung kann Teil der Verhinderungspflege sein. Damit sind beispielsweise das Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten gemeint, genauso wie das Aufräumen und Putzen.

Ersatzpflegepersonen übernehmen zudem häufig Betreuungsdienstleistungen. Das können Spaziergänge, Aktivitäten oder einfach nur Gespräche sein.

Kein Bestandteil der Verhinderungspflege ist die medizinische Behandlungspflege. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten wie Wundversorgung oder Blutdruckmessung. Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet und muss von Fachkräften durchgeführt werden.

Quelle: https://www.pflege.de

Verhinderungspflege - Beantragung und Abrechnung

Die Verhinderungspflege wird von der pflegebedürftigen Person bei der eigenen Pflegeversicherung beantragt. Eine rückwirkende Beantragung ist vier Jahre lang möglich.

Die Pflegekasse zahlt pro Jahr bis zu 1.685 Euro für Pflegekosten im Rahmen der Verhinderungspflege. Das gilt jedoch nur, wenn die Ersatzpflegeperson nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist, beziehungsweise mit ihr zusammenlebt. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann aufgestockt werden, wenn das Budget für die Kurzzeitpflege nicht voll ausgeschöpft wird. Bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege können Sie dabei für die Verhinderungspflege nutzen. Den Antrag stellen Sie mit einem Formular „Antrag auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege“ bei der Pflegekasse.

Ab dem 1. Juli 2025 wird die Finanzierung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege durch den gemeinsamen Jahresbetrag vereinheitlicht. 

Rückwirkende Abrechnung
Bereits angefallene Kosten aus vergangenen Jahren können bis zu vier Jahre rückwirkend abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass damals bereits Anspruch auf Verhinderungspflege bestanden hat und, dass das Budget des betreffenden Jahres noch nicht ausgeschöpft ist. Das bedeutet auch, dass einen Antrag auf Verhinderungspflege nicht vorab gestellt werden muß. Beispielsweise bei Krankheit können Sie die Verhinderungspflege spontan nutzen und danach erst beantragen.

https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/

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